Schihelmpflicht

Seit Oktober 2009 ist es fix:

Die Schihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wurde im Salzburger Landtag beschlossen.

Begründung: Die zunehmende Anzahl der schweren Verletzungen, insbesondere von Kopf- und Schädelverletzungen, bei der Ausübung von Wintersportarten ist besorgniserregend. Zahlreiche Verletzungen hätten durch das Tragen eines Schihelms vermindert oder sogar vermieden werden können.

Was für Schüler und Schülerinnen bei Schulveranstaltungen (Schulschikursen) schon im Jänner 2009 verordnet war, gilt nun für auch für außerschulische Veranstaltungen und Schikurse. (Natürlich auch, wenn die Kinder mit den Eltern allein unterwegs sind.)

Die Helmpflicht für die Kinder war schon mehr als notwendig, denn noch immer sah man auf den Schipisten die Allerkleinsten ohne Schihelm herumfahren.

So ein Schihelm schützt aber nicht nur den Kopf vor Verletzungen, sondern hat sich auch bei nassem und kaltem Wetter bewährt. Keine Haube ist mehr nass, kein Schal wird mehr benötigt, wenn man eine Unterziehmütze verwendet. Neue Schianzüge und Anoraks haben diese sogar schon integriert.

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